Allgemeine Verkaufsbedingungen der DANTOTSU GmbH Allgemeines – Geltungsbereich Verträge über Lieferungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der allgemeine Geschäftsbedingungen der Dantotsu GmbH zustande. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunde erkennen wir nur nicht an, es sei denn, wir hätten ihren ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Patent- und Urheberrechte An allen urheberrechtlich geschützten Materialien, insbesondere Zeichnungen, Beschreibungen und von uns erstellter Software behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Lieferzeiten und Lieferungen Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung sind ausschließlich unsere schriftlichen Angaben in der Auftragsbestätigung oder im Angebot maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Preise und Zahlung Unsere Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und den Kosten für Transport und Verpackung. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Ware. Die Zahlungen sind wie nach Rechnungsstellung rein netto fällig. Aufträge Bei dem Rücktritt von abgeschlossenen Aufträgen seitens des Kunden, erheben wir eine Aufwandspauschale in Höhe von 25% des Auftragswertes als Abgeltung der uns entstanden Aufwendungen und eventueller Aufwendungen unserer Lieferanten. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegenüber dem Kunden vor. Reklamationen Reklamationen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Preise für Leistungen oder Lieferungen der Firma Dantotsu GmbH können gegenüber der Firma Dantotsu GmbH nur schriftlich erhoben werden. Die schriftliche Reklamation muss spätestens drei Wochen nach Rechnungsdatum erfolgen. Gewährleistung und Haftung Der Kunde hat die Ware bei Lieferung zu prüfen und erkennbare Mängel schriftlich geltend zu machen. Stellt sich nach der Annahme einer Ware im Rahmen einer Gewährleistung das Nichtvorliegen eines Mangels heraus, sind wir berechtigt, dem Kunden die uns entstandenen Kosten und Arbeiten in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere entgangener Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Ausgenommen hiervon sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Rücksendungen Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. Rücksendungen von Waren haben an unseren Firmensitz frei Haus zu erfolgen. Rücksendungen können nur dann von uns bearbeitet werden, wenn der Rücksendung eine detailierte Mängelbeschreibung beiliegt. Die Rücksendung und Annahme der Ware bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung des Mangels oder der sonstigen Beanstandung des Kunden. Verschiedenes Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis. Gerichtsstand und Erfüllungsort Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist gegenüber Vollkaufleuten Frankfurt am Main, wir sind jedoch berechtigt, den Kunde an seinem Sitz zu verklagen. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. |