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Allgemeine Verkaufsbedingungen der DANTOTSU GmbH

Allgemeines – Geltungsbereich

Verträge über Lieferungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der allgemeine Geschäftsbedingungen der Dantotsu GmbH zustande. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunde erkennen wir nur nicht an, es sei denn, wir hätten ihren ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Patent- und Urheberrechte

An allen urheberrechtlich geschützten Materialien, insbesondere Zeichnungen, Beschreibungen und von uns erstellter Software behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt.
Auf unser Verlangen hin sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben. Für Schäden aufgrund der Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte haften wir nur, wenn uns bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der Kunde Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist unsere Haftung auf den Warenwert beschränkt.

Lieferzeiten und Lieferungen

Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung sind ausschließlich unsere schriftlichen Angaben in der Auftragsbestätigung oder im Angebot maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Für Verzögerungen der von uns angegebenen Lieferzeiten haften wir nur im Falle eines Verschuldens unsererseits. Für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, Versäumnisse des Kunden, Verzögerungen in der Ausführung anderer Gewerke oder andere von uns nicht beeinflussbare Ereignisse entstehen, haften wir nicht. In solchen Fällen verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

Preise und Zahlung

Unsere Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und den Kosten für Transport und Verpackung. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Ware. Die Zahlungen sind wie nach Rechnungsstellung rein netto fällig.

Aufträge

Bei dem Rücktritt von abgeschlossenen Aufträgen seitens des Kunden, erheben wir eine Aufwandspauschale in Höhe von 25% des Auftragswertes als Abgeltung der uns entstanden Aufwendungen und eventueller Aufwendungen unserer Lieferanten.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegenüber dem Kunden vor.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren pfleglich zu behandeln. Für Schäden an den gelieferten Waren haftet der Kunde. Der Kunde hat uns bei Eintritt der Insolvenz, Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die gelieferte Ware unverzüglich unter Angabe aller Informationen zu benachrichtigen.

Reklamationen

Reklamationen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Preise für Leistungen oder Lieferungen der Firma Dantotsu GmbH können gegenüber der Firma Dantotsu GmbH nur schriftlich erhoben werden. Die schriftliche Reklamation muss spätestens drei Wochen nach Rechnungsdatum erfolgen.

Gewährleistung und Haftung

Der Kunde hat die Ware bei Lieferung zu prüfen und erkennbare Mängel schriftlich geltend zu machen. Stellt sich nach der Annahme einer Ware im Rahmen einer Gewährleistung das Nichtvorliegen eines Mangels heraus, sind wir berechtigt, dem Kunden die uns entstandenen Kosten und Arbeiten in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere entgangener Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Ausgenommen hiervon sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Rücksendungen

Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. Rücksendungen von Waren haben an unseren Firmensitz frei Haus zu erfolgen. Rücksendungen können nur dann von uns bearbeitet werden, wenn der Rücksendung eine detailierte Mängelbeschreibung beiliegt. Die Rücksendung und Annahme der Ware bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung des Mangels oder der sonstigen Beanstandung des Kunden.

Verschiedenes

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis.
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen und der übrigen Bestimmungen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist gegenüber Vollkaufleuten Frankfurt am Main, wir sind jedoch berechtigt, den Kunde an seinem Sitz zu verklagen. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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